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Wasser aus dem Gerosteiner Land

Ihr Ergebnis: 

 

Die Eichfrist für Wasserzähler beträgt entsprechend dem Eichgesetz 6 Jahre. Im Bereich der Verbandsgemeindewerke Gerolstein sind rd.  5.800 Zähler im Einsatz.  Dies bedeutet, dass jährlich im Durchschnitt 950 Zähler durch das Personal der Werke zu wechseln sind.


Diese Eichzeit kann durch sogenannte Stichprobenprüfungen um jeweils 3 drei Jahre verlängert werden.

 

Wie verläuft die Stichprobenprüfung der Wasserzähler?

 

Diese Prüfungen dürfen nur durch die Eichbehörden bzw. staatlich anerkannten Prüfstellen nach festgelegten, veröffentlichten Verfahren durchgeführt werden. Aus einem Los von Messgeräten (bei unserer Größenordnung fünfzig Zähler), die bestimmte gemeinsame Merkmale haben, werden einzelne Geräte zufällig ausgewählt und messtechnisch überprüft.

 

Besteht ein Los die Prüfung, verlängert sich die Eichgültigkeitsdauer der Messgeräte  um 3 Jahre.

 

Vor Ablauf der verlängerten Eichgültigkeitsdauer kann erneut eine Stichprobenprüfung durchgeführt werden. Zähler, deren Eichgültigkeitsdauer durch eine Stichprobenprüfung verlängert wurden, erhalten keinen neuen Hauptstempel. Das heißt, ist bei einem Messgerät anhand des Hauptstempels die Eichgültigkeitsdauer abgelaufen, so kann es dennoch sein, dass das Messgerät im Zuge der Stichprobenverlängerung weiterhin als „gültig geeicht“ gilt.

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