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Wasser aus dem Gerosteiner Land

Ihr Ergebnis: 

 

Eine Entwässerungsgenehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage beabsichtigt wird. Sie ist auch dann notwendig, wenn noch keine Anschlussmöglichkeit an den öffentlichen Abwasserkanal besteht, sondern die Einleitung in eine grundstückseigene Kleinkläranlage oder Sammelgrube erfolgt.

 

Einzureichende Unterlagen

 

Folgende Unterlagen sind dem Entwässerungsantrag (siehe Downloadmöglichkeit) beizufügen. Die Bauzeichnungen sind mit farblicher und symbolischer Einzeichnung aller Entwässerungsanlagen (Entwässerungsobjekte, Leitungen, Entlüftung über Dach, Rückstausicherungen sowie Kontrollöffnungen und Schächte) darzustellen.

 

·         Übersichtsplan M 1:5000 (DGK 5)

·         Lageplan der Außenanlage  M 1:500 mit Darstellung der Gebäude auf den Nachbargrundstücken

·         Grundriss (Keller-, Erd-, Obergeschoss) mit den jeweiligen Rohrquerschnittsangaben im M 1:100

·         Vertikalschnitt mit Höhenangaben bezogen auf NN oder OK Straße M 1:100

 

Das vereinfachte Antragsverfahren findet nur dann Anwendung, wenn eine Entwässerungsgenehmigung für die Einleitung in einen Mischwasserkanal vorliegt und dieser durch eine Trennkanalisation ersetzt wird. Hierbei wird die Grundstücksentwässerungsanlage lediglich im Bezug auf die Regenwasserbeseitigung geändert.

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