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Wasser aus dem Gerolsteiner Land

 

Der Eigenbetrieb

 

Nach § 86 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sind Eigenbetriebe gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.

 

Die Verbandsgemeindewerke sind somit organisatorisch, finanziell und personell selbständig, rechtlich hingegen der kommunalen Gebietskörperschaft zu geordnet.

 

In der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung sowie der Betriebssatzung werden Gegenstand des Unternehmens, Organe und Zuständigkeiten sowie Wirtschaftplanung, Jahresabschluss und Rechnungswesen geregelt.

 

Unsere Aufgabe ist die Versorgung des Gebietes der Verbandsgemeinde Gerolstein mit Wasser sowie die Entsorgung des Abwassers. Zu diesem Zweck sind wir auch für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz zuständig.